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MANAGEMENT

Bilaterale Verträge mit der EU- und die Drittstaaten?

Jacqueline Zesiger, govAccess GmbH, Geschäftsführerin und Fach-beratung Beschäftigung ausländische Angestellte

Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist seit dem 1. Juni 2002 Realität. Nach über einem Jahr lassen sich neue Bewegungen erkennen. Für Drittstaaten ist die Einreise und Erhalt einer Arbeitsbewilligung schwieriger geworden. Dieser Kurzbericht gibt Ihnen beachtenswerte Hinweise.

Die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen und Zypern sowie die Slowakei und Slowenien treten im Mai 2004 ihre EU-Mitgliedschaft an. Die Übergangsfrist von zwei Jahren, während der bei Arbeitsbewilligungsgesuchen aus dem EU- und EFTA-Raum strenge Kontrollmechanismen (Inländervorrang) angewendet wurden, läuft fast gleichzeitig aus. Ob für die neu dazu stossenden Länder eine zusätzliche Periode von flankierenden Massnahmen gelten wird, ist noch nicht klar. Mit der Öffnung dieses Arbeitsmarktes wird es nicht einfacher, für Drittstaatsangehörige (alle Länder ausserhalb des EG/EFTA-Raumes, auch USA) eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.

Arten Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatsangehörige

  • Jahresaufenthaltsbewilligung (B), jährlich zu verlängern, überjähriger Arbeitsvertrag notwendig
  • Kurzaufenthaltsbewilligung (L), bis 12 Monate
  • 120-Tage-Bewilligung (120 Tage pro Kalenderjahr, ohne Anmeldung bei Behörde)
  • Meetings bis 8 Tage ohne Bewilligung, aber mit Visa (Visum Schweiz. Vertretung)
  • Asylsuchende/Vorläufig Aufgenommene/Schutzsuchende (N/F/S)
  • Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA, wenn mit EG/EFTA-Staatsange-hörige(r) verheiratet
  • Grenzgänger (G), mit Aufenthaltsbewilligung im grenznahen Gebiet
  • Dienstleister-Kurzaufenthalter (mit Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA)
  • Niederlassungsbewilligung C (mind. 10 Jahre in der Schweiz erwerbs-tätig/wohnhaft gewesen)

Wo hole ich diese Arbeitsbewilligung?Beim zuständigen Kanton, via Unternehmen (Arbeitsvertrag vorlegen). Studenten brauchen eine Studiumsbescheinigung. Die Universität/Institut holt die Bewilligung ein. Nach Einreise in die Schweiz haben Sie acht Tage Zeit, sich bei Ihrer Wohngemeinde anzumelden (Einwohnerkontrolle/ Kreisbüro). Sie sind quellensteuerpflichtig.

eirat / Scheidung / FamilieEine Scheidung von einem EG/EFTA-Bürger(in) oder Schweizer Bürger(in) kann zur Ausweisung aus der Schweiz führen. Vergewissern Sie sich, dass Sie eine eigenständige Aufenthaltsbewilligung haben. Des gleichen, wenn Sie sich von Ihrem Landspartner(in) trennen.

Rückreise nach Hause?Welche Sozialversicherungsthemen sind zu beachten? AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung): Behalten Sie ihre AHV-Karte gut auf. Sechs Monate bevor Sie 65, resp. 64 Jahre alt werden, haben Sie Anspruch auf eine Rente (mind. ein Jahr in der Schweiz erwerbstätig). Diese können Sie auf der Schweizer Botschaft oder Vertretung einfordern. Denken Sie daran Ihre Pensionskasse oder das Freizügigkeitskonto zu überprüfen. Das Geld können Sie sich auszahlen lassen.

Visum - Aufenthaltsstatus - Brauchen Sie ein Visum? Abklären!Ferien in Indien; Sie sind Staatsangehöriger von Indien? Vergessen Sie ihr Einreisevisum nicht! Der Ausländerausweis ist kein Garant für die Wiedereinreise!

Behörde und ArbeitsmarktDie momentanen Kontingentszahlen für Arbeitsbewilligungen für Drittstaaten (ca. 4000 Jahresaufenthalter und 5000 Kurzaufenthalter pro Jahr)sind knapp bemessen. Eine Welle von EU-Einwanderern wurde nicht verzeichnet. In der Technologiebranche sind klar weniger Arbeitsbewilligungsanträge eingegangen. In der Industrie gab es Funktionsverschiebungen: Weniger IT-Spezialisten werden gebraucht, dafür mehr Controller oder Turnaround-Manager, welche oft via Intercompany-Transfer vom GATS (General Agreement on Trade in Services) profitieren. Auch ist eine Lohnkorrektur nach unten von bis zu 30% zu verzeichnen. Zwingend müssen orts- und branchenübliche Saläre bezahlt werden.

Internet-Bewerbungen aus dem AuslandMarkant mehr Bewerbungen aus dem Ausland sind zu verzeichnen. Das hat auch damit zu tun, dass heute Bewerbungen bequem via Internet abgewickelt werden können. Systematisch surfen viele Menschen auf der ganzen Welt auf den Homepages von Unternehmen oder Personalberatungsfirmen und mailen ihre Bewerbungen ohne grosse Vorabklärungen. Internetbewerbungen sollten vollständig und prägnant (inkl. Foto und Diplomkopien) erfolgen.

Sozialversicherungen und Vorsorgeeinrichtungen EU-CHVon den bilateralen Verträgen wurde von verschiedenen Seiten erwartet, dass die Behördengänge vereinfacht würden. Schnellere, effizientere und günstigere Prozeduren z.B. beim Ausstellen von Ausweisen und Dokumenten oder beim Einholen von Arbeitsbewilligungen sowie bei Aufenthaltsfragen, sind bedingt eingetreten. Insbesondere die Anstellung von Fachspezialisten aus Drittstaaten ist schwieriger geworden.Spätestens bei der ersten Koordinationsaufgabe der Sozialversicherungsleistungen oder der Vorsorgeeinrichtungsplanung tauchen die ersten Fragezeichen auf. Dies, gepaart mit der Suche nach neuen, europäischen Führungs- und Managementmodellen und dem neuen Kulturmix auch aus ferneren Ländern, ergibt einen bunten Strauss von neuen Herausforderungen - eine spannende und bereichernde ‚europäische' Zukunft.

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  • Arbeitsbewilligungen
  • Aufenthaltsbewilligungen
  • Sozialversicherungen
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  • Krank/Unfall
  • Zivilstandsfragen
  • Familiennachzug

Jacqueline ZesigerGeschäftsführung und Fachberatung
govAccess GmbH, www.govaccess.ch

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