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Grundlagen, Systemschnittstelle
Bleiben wir bei DIN 44300. Danach umfaßt ein Betriebssystem:
Die Programme eines digitalen Rechensystems, die zusammen mit den Eigenschaftendieser Rechenanlage die Basis der möglichen Betriebsarten des Rechensystemsbilden und die insbesondere die Abwicklung von Programmen steuern und überwachen. Ein Betriebssystem hat folgende grundlegende Aufgaben: - Verbergen der Komplexität der Maschine vor dem Anwender (Abstraktion),
- Bereitstellen einer Benutzerschnittstelle ("Kommandointerpreter", "Shell")
- Bereitstellen einer normierten Programmierschnittstelle (API),
ggf. auch Compiler, Linker, Editor
- Verwaltung der Ressourcen der Maschine
- Prozessor(en)
- Hauptspeicher
- Hintergrundspeicher (Platte, Band, etc.)
- Geräte (Terminal, Drucker, Plotter, etc.)
- Rechenzeit
- Verfolgung von Schutzstrategien bei dieser Ressourcenbereitstellung
- Koordination von Prozessen
- Abstraktion des Maschinebegriffes nach Coy:
- Reale Maschine = Zentraleinheit + Geräte (Hardware)
- Abstrakte Maschine = Reale Maschine + Betriebssystem
- Benutzermaschine = Abstrakte Maschine + Anwendungsprogramm
Oft vermischen sich die Ebenen. So ist ein Teil des Betriebssystems moderner PCs,
das Basissystem für die Ansteuerung der Hardware (BIOS = Basic Input/Output System)
in einem Festwertspeicher (ROM, EPROM, etc.) fest auf dem Mainboard des PCs eingebaut.
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