| |
|
GUIDES UND TUTORIAL |
|
|
|
|
|
Sicherheitsmaßnahmen bei Arbeiten mit Root-Rechten
Grundsätzlich sollten nur diejenigen Arbeiten mit Superuser-Rechtenvorgenommen werden, die wirklich Root-Rechte benötigen. Da 'Root'wirklich alles darf, können Fehler massive Probleme bringen (z. B.das Löschen von Dateien oder das Ändern von Zugriffsrechten).Alle anderen Arbeiten können als 'Normaluser' oder mit Privilegiendurch besondere Gruppenrechte durchgeführt werden. Durch Setzen vonGruppenrechten können auch bestimmte Benutzer mit AdministrativenAufgaben für bestimmte Bereiche betraut werden. Anmerkung: Durch dieVergabe von Gruppenrechten kann man sogar bestimmte Benutzergruppen "aussperren".Man ordnet den Benutzern und den zu vor ihnen zu schützenden Verzeichnissen
und Dateien dieselbe Gruppe zu. Danach nimmt man bei den Dateien und Verzeichnisse
die Gruppenzugriffsrechte weg. Bei Änderungen an "lebenswichtigen"
Dateien, zu denen auch die oben genannten gehören, sollte man noch
einen Superuser-Login auf einen zweiten Terminal haben laufen haben. Nach
den Änderungen wird dann getestet, ob beim root-Login noch alles in
Ordnung ist. Im Notfall kann man dann vom zweiten Terminal aus eingreifen.
Auch hier gilt grundsätzlich, daß man sich sicher darüber
sein sollte, was man eigentlich tut. Von zu verändernden Dateien werden
zunächst Sicherheitskopien angefertigt. Bei Shell-Scripts und Konfigurationsdateien
kann man vor dem Ändern einzelner Zeilen die betreffenden Zeilen zuerst
kopieren und dann die "alte" Version der Zeile durch eine Kommentar-Markierung
deaktivieren (bei UNIX sind alle Zeilen, die mit '#' beginnen, Kommantare).
Das gilt auch für zu löschende Einträge, die ebenfalls "auskommentiert"
werden. So kann man leicht zum alten Stand zurückkehren, wenn nach
der Änderung etwas nicht klappt. Als Systemadministrator sollte man
auch ein Tagebuch führen. Das kann ein einfaches Heft sein, in das
man einträgt, was wann geändert wurde. Manche Fehler zeigen sich
erst später und nur auf sein Gedächtnis sollte man sich nicht
verlassen.
|
|
|
|
|
|