Die Vollkostenrechnung bezeichnet alle jene Systeme der Kostenrechnung, bei denen sämtliche Kosten auf den Kostenträger verrechnet werden. Sie befindet sich damit im Gegensatz zur Teilkostenrechnung.
Ziele
Die Vollkostenrechnung hat zum Ziel die effektiv oder planmäßig entstandenen Kosten eines Kostenträgers (Ware, Dienstleistung) festzustellen. Daneben soll die Wirtschaftlichkeit des Entstehungsprozesses kontrolliert und eine Erfolgsrechnung ermöglicht werden.
Ablauf
Typischerweise wird bei der Vollkostenrechnung zunächst eine Differenzierung der Kostenarten in Einzelkosten und Gemeinkosten bzw. in Variable Kosten und Fixe Kosten vorgenommen um dann mit Hilfe der Kostenstellenrechnung die Gemeinkosten über mehr oder weniger differenzierte Verrechnungssätze auf den Kostenträger zu verrechnen.
Kritik
Hauptkritikpunkt der Widersacher der Vollkostenrechnung ist, dass bei diesem Verfahren die Kosten unabhängig von der Verursachung der Kosten (insbesondere der Ausbringungsmenge) auf die Kostenträger verrechnet werden (Fixkostenproportionalisierung). Beispielsweise werden die fixen Abschreibungskosten einem Produkt zugeschlüsselt, obwohl diese Kosten völlig unabhängig davon anfallen ob das Produkt überhaupt und wenn ja in welcher Stückzahl produziert wird. Weiterhin wird argumentiert dass eine verursachungsgerechte Verrechnung von Gemeinkosten grundsätzlich nicht möglich ist.
Bedingt durch diese Mängel ist es nicht möglich eine ganze Reihe von kurzfristigen Entscheidungen durch die Vollkostenrechnung zu untermauern. Die Verfechter der Vollkostenrechnung hingegen argumentieren, dass eine Unternehmung um überleben zu können mittel- bis langfristig sämtliche Kosten durch seine Umsätze decken können muss und daher alle Kosten seinen Erzeugnissen zuordnen soll.
Praxisrelevanz
Trotz heftiger jahrzehntelanger Kritik an diesem Verfahren ist die Vollkostenrechnung in ihren verschiedenen Varianten auch heute noch das gebräuchlichste Kostenrechnungsverfahren.
Die starre Plankostenrechnung ist eine einfache und schnelle Methode. Da in diesem Verfahren die Plankosten nicht auf die Istbeschäftigung umgerechnet werden, ist ihre Aussagefähigkeit sehr gering und somit keine wirksame Kostenkontrolle möglich. Es erfolgt keine Trennung in fixe Kosten und variable Kosten.
Im Gegensatz zur starren Plankostenrechnung ist bei der flexiblen Plankostenrechnung das System durch den Einbezug von Sollkosten an die tatsächlichen Verhältnisse anpassbar. Eine Trennung von variablen Kosten und fixen Kosten findet auf der Kostenstellenebene, aber nicht auf der Kostenträgerebene (Kosten pro Stück) statt. Zusätzlich zur Gesamtabweichung können die Beschäftigungsabweichung sowie die globale Verbrauchsabweichung ermittelt werden, wodurch die Kostenkontrolle wirksamer ist. Bei den Fixkosten erfolgt eine Aufspaltung in Nutzkosten / Leerkosten.