Eine inzwischen wieder geänderte Bestimmung der Telekom legte fest, daß nach wiederholter, erfolgloser Wahl einer Nummer das Modem die Anwahl sperren soll (um bei falschen Nummern die Belästigung der Telefonteilnehmer durch automatische Wahl zu vermeiden). Leider tritt die Sperre auch dann in Kraft, wenn die Wahl wegen besetzter Gegenstelle häufig wiederholt werden muß. Nach der neueren Bestimmung muß lediglich zwischen zwei Wahlvorgängen eine Pause von einer Minute eingehalten werden. Man kann diese Beschränkung umgehen, indem bei jedem Wahlvorgang eine beliebige, stets wechselnde Ziffer an die "echte" Nummer angehängt wird. Bei vielen Modems kann die Wahlsperre auch aufgehoben werden (siehe Anhang). Das Modem verliert jedoch durch Abschalten der Wahlsperre seine BZT-Zulassung.