Die allgemeine Anschalteerlaubnis gilt für alle Endeinrichtungen, die an die
TAE-Dose angeschlossen werden können, wobei folgende Bedingungen erfüllt
sein müssen:
Die Endeinrichtung muß eine Zulassung besitzen.
Die Endeinrichtung muß mittels TAE-Stecker anschaltbar sein.
Alle Geräte der Endeinrichtung müssen sich auf demselben Grundstück
befinden.
Festverbindungen zu anderen Endeinrichtungen (z. B. Koppelung zweier Amtsleitungen
zur Weiterschaltung) sind nicht zulässig.
Die Endeinrichtung darf nur an maximal zwei analogen Hauptanschlüssen oder
einem digitalen Basisanschluß betrieben werden.
Endeinrichtungen an analogen Wählanschlüssen dürfen nicht in Durchwahl
betrieben werden.
Bei der Installation ist zu beachten:
Vor Installationsarbeiten ist die Anlage vom Stromnetz und vom Netz der Telekom
zu trennen.
Die Gesamtdämpfung einer privaten Vermittlungseinrichtung bis zum Nebenstellentelefon
ist auf 2 dB zu begrenzen.
Die Zahl der angeschlossenen Geräte (Anrufbeantworter, Fax, Klingel, etc.)
beträgt maximal vier.
Verbindungsleitungen müssen gegen Berührung geschützt sein (immerhin
treten Spannungen bis zu 120 V auf).
Isolierte Telefon- und Starkstomleitungen müssen einen Mindestabstand von
50 mm haben. Sie dürfen nicht im selben Rohr geführt werden.
TAE- und Netzsteckdosen müssen einen Mindestabstand von 80 mm voneinander
haben.
Zu Heizungsrohren über 70 Grad Celsius müssen Telefonleitungen einen Abstand von
mindestens 10 cm haben.
Auf Dachböden o. ä. können unter Umständen atmosphärische
Überschläge auftreten. Daher ist zwischen Telefonleitung und anderen Leitern
(Rohre, Kabel etc.) ein Abstand von mindestens 1 m einzuhalten.