Innenfinazierung Von Innenfinanzierung spricht man, wenn Unternehmen ihre Finanzierung aus dem selbst erwirtschafteten Kapital vornehmen. Dazu müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: - Dem Unternehmen fließen liquide Mittel aus dem innerbetrieblichen Umsatz- und Leistungsprozess zu
- Dem Zufluss stehen keine zahlungswirksamen Auszahlungen gegenüber
Ein Maß für das Innenfinanzierungspotenzial stellt die Cash Flow-Kennzahl, vereinfacht der Einzahlungsüberschuss, dar. Selbstfinanzierung Auch in diesem Punkt wird zwischen zwei möglichen Finanzierungsunterpunkten getrennt: - offene Selbstfinanzierung: Gewinnthesaurierung: Bildung von Gewinnrücklagen
- verdeckte Selbstfinanzierung (stille Selbstfinanzierung): Bildung stiller Reserven
Bei der offenen Selbstfinanzierung, werden die ausgewiesenen Gewinne entweder vollständig oder zumindest zu einem Teil einbehalten. Werden sie ganz einbehalten, verzichten die Gesellschafter auf ihren Gewinn, wohingegen Kapitalgesellschaften nur einen Teil einbehalten dürfen. Wird der Gewinn ausgeschüttet und gleichzeitig eine Kapitalerhöhung um den Betrag des Gewinns durchgeführt, können in Abhängigkeit vom Steuersystem, Steuern gespart werden. Dieser Sachverhalt ist auch unter "Schütt-aus-hol-zurück-Methode" bekannt. Die verdeckte oder stille Selbstfinanzierung ist in zwei Formen möglich. Zum einen durch die Anwendung von zwingenden Gewinnermittlungsvorschriften (bpsw. Abschreibungen, Rückstellungen) und zum anderen durch die Nutzung von Spielräumen die das zugrunde liegende Bilanzierungssystem bietet. Stille Reserven gelten als das "Fett" eines Unternehmens. Sie resultieren aus dem Vorsichtsprinzip bei den Bilanzierungswahlrechten: - Überbewertung von Passiva
- Unterbewertung von Aktiva (gemildertes Niederstwertprinzip und Beibehaltungswahlrechte)
- Nichtaktivierung von Vermögen unter Ausnutzung der Bilanzierungswahlrechte (z. B. Nichtaktivierung geringwertiger Wirtschaftsgüter)
- zu niedriger Ansatz von Vermögensgegenständen (z.B. zu hohe Abschreibungssätze)
- Unterlassung von Zuschreibungen (z.B. durch AK/HK Obergrenze in der Bilanz)
Die Selbstfinanzierung gilt in einigen Situationen als vorteilhaft, da durch sie Steuern gespart werden, sie die Krisenfestigkeit eines Unternehmens erhöht und durch ausbleibende Zinszahlungen eine risikoreicherer Unternehmensstrategie forciert werden kann. Zugleich kann aber auch Kapital nicht optimal verwendet werden und im Vergleich zu den Marktalternativen könnte sie vergleichbar "teurer" (mögliche Kosten durch fehlende Gewinne bei Finanzanlagen) sein. Finanzierung aus Rückstellungen Durch die Bildung von Rückstellungen werden finanzielle Mittel an ein Unternehmen gebunden, welche dann zur Finanzierung von Investitionen zur Verfügung stehen. Entscheidend ist dabei die Fristigkeit der Rückstellung, da nur langfristige Rückstellungen einen ausreichenden Finanzierungseffekt besitzen. Sie werden auch als innerbetriebliche Fremdfinanzierung bezeichnet. Von großer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang Pensionsrückstellungen, besonders in der Phase von Neuzusagen. Sie besitzen durch ihre außerordentliche Langfristigkeit beinahe den Charakter von Eigenkapital. Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen Finanzierung aus Abschreibungsrückflüssen beruht grundsätzlich auf ersparten Auszahlungen, da der Kauf des Investitionsgutes und evtl. die damit verbundene Auszahlung bereits in einer früheren Periode erfolgt ist. Damit ein Finanzierungseffekt eintritt müssen die Abschreibungsgegenwerte dem Unternehmen als Einzahlungen zugeflossen sein. Werden die zurückfließenden Mittel nicht zur Ersatzbeschaffung benötigt, so wird dies als Kapitalfreisetzungseffekt bezeichnet. Werden die freien Mittel sofort wieder in Anlagegüter gleichen Typs und gleicher Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten reinvestiert, so folgt daraus der Kapazitäterweiterungseffekt.
|