Investition In der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur versteht man im Allgemeinen unter Investition, kurz I, die "Verwendung finanzieller Mittel" (Wöhe) oder die Anlage von Kapital in Vermögen. Im weiteren Sinn gehören dazu neben kurzfristigen Anlagen auch Investitionen in Wertpapiere. Enger gefasst und am gebräuchlichsten ist der Begriff bei langfristigen Sachanlagen. Als langfristig kann dabei angesehen werden, wenn das Produktionsmittel das laufende Geschäftsjahr überdauert. Investitionen umfassen dabei einen weiten Bereich von Immobilien über Geschäftsfahrzeuge und Maschinen bis zur Büroeinrichtung und können von öffentlichen wie auch privaten Unternehmungen getätigt werden. Betriebswirtschaftslehre Als Investition im Sinne der Betriebswirtschaftslehre gilt die Anschaffung eines langfristig nutzbaren Produktionsmittels. Investitionsgüter werden in der Bilanz in das Anlagevermögen aufgenommen und gelten somit als Wertgegenstand im Besitz des Unternehmens. Investitionsgüter werden über den erwarteten Nutzungszeitraum abgeschrieben. Beispielsweise kann ein Geschäftsfahrzeug im Wert von 30.000 Euro angeschafft werden. Wird für dieses eine Nutzung von fünf Jahren geplant, können in jedem Jahr 6.000 Euro von den Erträgen als Abschreibung abgezogen werden. Damit fallen die Gesamtkosten in der Bilanz nicht bereits im ersten Jahr an, sondern werden gerecht über die gesamten Nutzungsdauer verteilt. Investition und Finanzierung gelten als zwei verschiedene Seiten ein und derselben Medaille, da jede Investition auch entsprechend gegenfinanziert werden muss. Klassifizierung Grundsätzlich werden Investitionen nach der Zwecksetzung unterschieden. Darüber hinaus lässt sich nach dieser groben Untergliederung auch noch nach Gründungs-, Netto-, Brutto- und Erweiterungsinvestitionen differenzieren: Zwecksetzung: - Sachinvestitionen: traditionell werden häufig Gebäude und Grundstücke erwähnt;
- immaterielle Investitionen: bspw. Lizenzen, Patente, generell käuflich erworbenes Wissen;
- Finanzanlageinvestitionen: bspw. Aktien, Beteiligungen, F&E;
weitere Einordnung: - Gründungsinvestitionen: zur Gründung anfallende Investitionen;
- Nettoinvestitionen, auch Erweiterungsinvestitionen: Investitionen, die bei Steigerung der Produktionskapazitäten anfallen;
- Ersatzinvestitionen: durch Verschleiß oder technischen Fortschritt anfallende Investitionen, die Kapazität bleibt dabei unberührt
- Bruttoinvestitionen: Summe von Ersatz- und Nettoinvestitionen
- Rationalisierungsinvestitionen: Austausch durch technisch überlegenere Produkte, verbessern die Effizienz
Entscheidungsproblematik Investitionen gelten als heikle zentrale Entscheidungen im operativen Geschäft, da sie häufig langfristige strategische Bedeutung haben. Diese resultieren aus der Kapitalintensität, der langfristigen Kapitalbindung und somit der schweren Umkehrbarkeit von Investitionen. Problematisch ist auch die Zeit, die es braucht bis eine Investition realisiert wird (time-lag genannt) und die Informationslage (meistens über die Zukunft), welche zu Unsicherheiten führt. Um Aussagen über die Investitionslage eines Unternehmens zu treffen, gibt es einige finanzwirtschaftliche Kennzahlen. Dazu gehören die Anlagenintensität, Vorratsintensität und Investitionsquote. Die Investitionsentscheidung wird desweiteren dadurch kompliziert, dass neben den reinen ökonomischen Kriterien (z.B. Nutzungsdauer, Kapitaleinsatz und Rentabilität) häufig weitere Gesichtspunkte(Gesetze, technische Machbarkeit, Interdependenzen zu anderen Bereichen) eine Rolle spielen. Volkswirtschaftslehre In der Volkswirtschaftslehre werden sowohl Bruttoanlageninvestitionen als auch Vorratsinvestitionen zu den Investitionen gerechnet. Bei den Bruttoanlageinvestitionen handelt es sich entsprechend der obigen betriebwirtschaftlichen Definition von Investitionen um die Anschaffung von dauerhaften Produktionsmitteln durch Unternehmen, private Organisationen ohne Erwerbscharakter und öffentliche Haushalte. Für Zwecke der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden dabei die Anschaffungen von Wohnbauten durch private Haushalte zu den Bruttoanlageninvestitionen gerechnet, nicht aber die Anschaffung langlebiger Konsumgüter durch private Haushalte und rein militärischer Güter durch öffentliche Haushalte. Auch der Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten wird nicht zu den Investitionen gerechnet. Der Wert der Bruttoanlageinvestitionen minus der Wert der Abschreibungen ergibt den Wert der Nettoanlageinvestitionen. Bei Vorratsinvestitionen handelt es sich um die freiwillige (geplante) und unfreiwillige (ungeplante) Änderung der Lagerbestände in den Unternehmen. Aufgrund der großen Bedeutung der Investitionen sowohl als kurzfristiger Konjunkturindikator als auch als Bestimmungsgrund für die langfristige Produktionskapazität einer Volkswirtschaft ist es eine der Aufgaben der Volkswirtschaftslehre sowohl das Investitionsverhalten einzelner wirtschaftlicher Akteure wie auch die Höhe der Investitionen in einzelnen Wirtschaftszweigen oder einer ganzen Volkswirtschaft theoretisch zu erklären.
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