Jahresabschluss Unter dem Jahresabschluss (JA) eines Unternehmens versteht man den Abschluss des Geschäftsjahres in der Rechnungslegung. Dazu müssen alle Bestands-, Erfolgs- und ggf. Privatkonten abgeschlossen werden. Durch den Jahresabschluss wird der finanzielle Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres festgestellt. Weiterhin stellt der JA die Vermögenslage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar. Die genauen Anforderungen an den Jahresabschluss werden durch verschiedene nationale und internationale Vorschriften bestimmt. Mit der Analyse von Jahresabschlüssen befasst sich die Jahresabschlussanalyse. deutsches Recht Laut deutschem Handelsrecht ist der JA die Zusammenstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die bei Kapitalgesellschaften um einen erläuternden Anhang erweitert werden. Weiterhin sind mittlere und große Kapitalgesellschaften verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen. Bei börsennotierten Konzernen kommen außerdem noch Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und Eigenkapitalspiegel hinzu. Allerdings sind Konzern-Mutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, einen Jahresabschluss nach den Regeln der International Accounting Standards (IAS) abzuliefern. Da ein IAS-Abschluss zwingend die Vorjahresdaten enthalten muss, sind betroffene Konzerne gezwungen, bereits ab dem 1. Januar 2004 nach IAS zu bilanzieren.
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