|
Pornos etc.Wie sollen sich Internet-Nutzer verhalten, wenn sie zufällig auf Seiten mit pornographischem Inhalt landen,oder E-Mail mit derartigen Inhalten bekommen?Pornografisches ist grundsätzlich nicht strafbar. Eine Ausnahme giltjedoch für Kinderpornographie. Hier genügt der bloße Besitz, um sichstrafbar zu machen. Selbst wenn Sie keine Bilder speichern, sondernnur zufällig über solche Dateien stolpern existieren diese imPlattencache des Browsers. Ob es sich dabei bereits um "Besitz" imSinne des StGB handelt, ist bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden. Um allen strafrechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, solche Daten sofort von der Festplatte zu löschen. Gleiches gilt für E-Mails mit derartigen Inhalten. Wenn man beim Surfen auf Kinderpornos oder auch rechtsextremes Material stößt, kann man sich an ppmuc@www.polizei.bayern.de wenden. Bei Newsgroups ist bereits hinsichtlich "normaler", pomogrophischer Schriften und Bildern Vorsicht geboten. Sofern in einer Newsgroup freier Handel mit "normaler" Pornographie getrieben wird, sollte man sich nicht beteiligen, da nicht sichergestellt worden kann, daß daran nicht auch Jugendliche unter 18 Jahren teilnehmen. Wer sich dennoch aktiv einbringt, läuft Gefahr, sich wegen Verbreitung pornographischor Schriften strafbar zu machen. Eine Verschärfung gilt für die harte Pornographie. So ist zum Beispiel die Verbreitung von Bildern mit Kinderpornographie, Sodomie und der Darstellung von sexueller Gewalt allgemein verboten. Eine sachliche Diskussion über alle Themen in Nowsgroups oder Chatforen
ist nicht strafbar. Die Meinungsfreiheit ist hier oberstes Gebot, eine
Ausnahme gilt lediglich in bezug auf die Leugnung des Holocousts.
|
|
|